Strafrecht


RAin Jetter-Strecker 

Ausnahmslose Verteidigung in allen Strafrechtsgebieten, insbesondere Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub usw.) Kapitaldelikte, Verkehrsdelikte und Jugendstrafrecht. Ich biete meine Tätigkeit bundesweit an, insbesondere in Hechingen, Albstadt, Tübingen, Reutlingen, Rottweil und Stuttgart. 

Jedem kann es passieren mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten und Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu sein. Dies kann nicht nur zu einer persönlichen Belastung des Beschuldigten führen, sondern auch Auswirkungen auf das berufliche Leben und im schlimmsten Fall existenzgefährdend sein. Für die Angehörigen des Beschuldigten kann ein Ermittlungsverfahren in gleichem Maße belastend sein, etwa im Falle einer angeordneten Untersuchungshaft.


Ich möchte Sie in einer solchen Ausnahmesituation begleiten und Ihnen den besten Weg aus dieser Situation zeigen. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass Sie am Anfang der Ermittlungen einen kühlen Kopf bewahren und juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Ohne die Inanspruchnahme einer solchen Hilfe, werden aus Unerfahrenheit meist schwerwiegende Fehler begangen, die im Nachhinein nur schwer wieder zu beseitigen sind. 

Als Beschuldigter stehen Ihnen Rechte zu, die Sie ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, wahrnehmen sollten. 

Ihr wichtigstes Recht ist, das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses. Mit einer Aussage ohne den genauen Tatvorwurf und den Akteninhalt zu kennen, können Sie sich „um Kopf und Kragen“ reden und das Verfahren in eine für Sie ungünstige Richtung lenken. Sie müssen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht keine Aussage tätigen. Des Weiteren steht Ihnen zu jeder Zeit das Recht zu, sich mit einem Verteidiger zu besprechen. 



Durch die frühe Einschaltung eines Verteidigers können Sie die Weichen in dem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren stellen. Gemeinsam mit Ihnen werde ich den optimalsten Weg für Sie herausfiltern. Vermeiden Sie, dass Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden. Durch eine professionelle Verteidigungsstrategie ist es möglich, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Sanktion verringert werden kann. Voraussetzung für eine optimale Verteidigung ist das gegenseitige Vertrauen. 

Ich werde Ihnen ehrlich mitteilen, wie hoch die Chancen sind, um eine Verurteilung zu vermeiden oder die Strafe zu verringern. Im Gegenzug ist es unerlässlich, dass Sie offen und ehrlich mit mir über das Ihnen vorgeworfene Geschehen sprechen. Nur dann ist es möglich auf alle eintretenden Situationen frühzeitig zu reagieren, um gegensteuern zu können. Meinem Selbstverständnis nach bin ich übrigens ausschließlich einseitige Vertreter Ihrer Interessen und damit Ihr „Sprachrohr“.

Verhaftungen und Durchsuchungen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Kanzleien nicht zu erreichen sind. 


In einem dringenden Notfall (Durchsuchung, Verhaftung) können Sie mich 24 Stunden 7 Tage die Woche unter der Nummer 0151/ 21 28 24 03 erreichen. 

Strafrechtlicher Notdienst

In allen anderen Fällen vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin. 

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